Vereinsförderung

Die Marktgemeinde Telfs subventioniert ihre Telfer Vereine mit einer Grundsubvention und Veranstaltungssubventionen.Die Grundsubvention dient als Unterstützung für die Vereine, um die Kosten des täglichen Vereinslebens (Kosten für Sportstätten, Trainer, Trainingsutensilien etc.) abzudecken. Die Veranstaltungssubvention soll zur Abdeckung anfallender Kosten einer Veranstaltung verwendet werden.

Förderberechtigte Institutionen sind eingetragene Vereine, die zumindest demonstrativ folgende Kriterien erfüllen:

  • Vereinssitz in Telfs
  • Name „Telfs“ im Vereinsnamen enthalten
  • Teilorganisation (Sektion) und Sitz in Telfs
  • 60% der Vereinsmitglieder mit Wohnsitz in Telfs
  • Vereinstätigkeit wird überwiegend auf Telfer Gemeindegebiet ausgeübt
  • Vereinstätigkeit steht Telfer Bürgern offen
  • Aktive Teilnahme bei Gemeindeveranstaltungen

Die Vereinstätigkeit muss jedenfalls Telfer BürgerInnen offenstehen und der betreffende Verein bei Gemeindeveranstaltungen (Kindererlebniswochen, Aktion „Sauberes Telfs“, Dorffest etc) aktiv teilnehmen bzw. für die Allgemeinheit wichtige Veranstaltungen durchführen.

Im Mittelpunkt der Richtlinien stehen Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Ansuchen für Veranstaltungssubventionen über € 3.500,00 und die Grundsubvention sind aus budgetären Gründen bis spätestens 30.9. für das Folgejahr mittels den Formularen einzubringen. Ein Rechtsanspruch auf Förderungen besteht nicht, im Zweifel entscheidet der Gemeindevorstand.

Vereinsförderrichtlinien (401 KB) - .PDF

Zuständig

Formulare

Zuständigkeiten