Gesamtkoordination Gemeindeamt

Der Gemeindeamtsleiter ist für die Organisation, Koordinierung und Leitung des gesamten inneren Dienstes des Gemeindeamtes zuständig. Er fungiert als Bindeglied zwischen Politik und Verwaltung, ist unmittelbarer Vorgesetzter aller Gemeindebediensteten und hat die in § 58 TGO geregelten Aufgaben zu übernehmen und für einen geregelten und einheitlichen Geschäftsgang zu sorgen, insbesondere die Gesetzmäßigkeit und Einheitlichkeit der Amtsgeschäfte zu überwachen.

Zuständig