Zivil- und Katastrophenschutz

Für den Ernstfall gerüstet

Die Gemeinden haben laut Landesgesetz bzw. Tiroler Katastrophenmanagementgesetz „für die Vorbereitung und Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung von Katastrophen“ zu sorgen. In diesem Zusammenhang hat der Bürgermeister auch eine Gemeindeeinsatzleitung zu bilden. Der Gemeindeeinsatzleitung unterstützt und berät die Behörde sowie die Blaulicht-Organisationen im Katastrophenfall. Neben der Bestellung der Mitglieder in die Gemeindeeinsatzleitung muss jede Gemeinde einen Katstrophenschutzplan sowie Notfallpläne (zB. für Schulen und Kindergärten) erstellen.

AUFGABEN DER GEMEINDEEINSATZLEITUNG

Der Aufgabenbereich der Gemeindeeinsatzleitung ist sehr vielfältig und lässt sich grob in drei Bereiche zusammenfassen:

VOR Eintritt einer Katastrophe:

  • Erstellen eines Katastrophenschutzplanes
    • Aufbau der Gemeindeeinsatzleitung
    • Organisationsübergreifende Übungen und Schulungen
    • Maßnahmen zur Verhinderung und Ausbreitung von Katastrophen

WÄHREND der Katastrophe:

  • Koordination der Ressourcen/Einsatzkoordination
  • Öffentlichkeitsarbeit (Ansprechpartner für Bürger)
  • Informationen sammeln und aufbereiten
  • Abstimmung mit übergeordneten Stellen
  • Organisation (Versorgung, Evakuierung, Entsorgung, etc.)

NACH der Katastrophe:

  • Überarbeitung des Katastrophenschutzplanes
  • Rückkehr zum Normalbetrieb organisieren

AUFBAU DER GEMEINDEEINSATZLEITUNG

Die Gemeindeeinsatzleitung besteht in der Marktgemeinde Telfs ausschließlich aus Gemeindeangestellten – mit Ausnahme des Bürgermeisters und der beiden Vize-Bürgermeister – die sich für jenen Aufgabenbereich freiwillig melden und mittels Bescheid bestellt werden. Es finden regelmäßig Übungen und Schulungen statt, um den Ernstfall zu proben und hierfür gewappnet zu sein.?

Gemeindeeinsatzleitung

Diese Bereiche bilden die Säulen des Katastrophenschutzes:

  • Gemeindeeinsatzleitung
  • Katastrophenschutzplan
  • Notfallpläne

Der Katastrophenschutzplan umfasst alle möglichen Szenarien und die darauffolgenden Maßnahmen, die sich in der Gemeinde ergeben können. Notfallpläne werden spezifisch für einzelne Gebäude erstellt (Schulen, Kindergärten und Horte). Dabei werden ebenfalls alle möglichen Szenarien durchgespielt, die sich in Bezug auf die speziellen Gegebenheiten des jeweiligen Gebäudes ergeben.


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